Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname], [Anschrift], nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Kunden über die Lieferung und Montage von Terrassendächern, Unterbauelementen, Sonnen- und Insektenschutzsystemen sowie damit verbundenen Leistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Die Gültigkeit der Angebote beträgt 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen, insbesondere Bauanträge, Baugenehmigungen sowie statische Prüfungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle sowie Anfahrts- und Entladebereiche frei zugänglich sind.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Vorarbeiten, insbesondere Erd-, Fundament-, Pflaster- oder Stemmarbeiten, durch den Kunden auf eigene Kosten auszuführen.
3.4 Bauwasser und Baustrom sind vom Kunden kostenfrei bereitzustellen.
3.5 Bei reinen Bausatzlieferungen müssen bei Anlieferung mindestens zwei empfangsberechtigte Personen vor Ort sein.
4. Lieferzeiten
4.1 Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Bei Sonderanfertigungen kann sich die Lieferzeit um zusätzlich ca. 4 bis 6 Wochen verlängern.
4.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist angemessen.
5. Montagebedingungen
5.1 Montageleistungen können durch beauftragte Kooperationspartner ausgeführt werden.
5.2 Änderungen oder Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gewünscht werden, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
5.3 Zusätzliche Arbeiten, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben zu vorhandenen Leitungen (z. B. Strom-, Wasser- oder Gasleitungen) erforderlich werden, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
5.4 Nicht vereinbarte Zusatzarbeiten werden mit einem Stundensatz von 75,00 € netto berechnet.
5.5 Im Rahmen der Montage können trotz fachgerechter Ausführung geringfügige Beeinträchtigungen an Rasenflächen, Pflaster-, Holz- oder Fliesenflächen entstehen. Für unvermeidbare, geringfügige Gebrauchsspuren wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
5.6 Elektroanschlüsse dürfen ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden.
6. Abdichtungsarbeiten und Entwässerung
6.1 Abdichtungsarbeiten zwischen Baukörper und Terrassendach sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bauseits durchzuführen.
6.2 Regenrinnen und Entwässerungssysteme sind regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich, gemäß den geltenden Wartungsvorgaben zu reinigen und zu überprüfen.
6.3 Konstruktionsbedingt kann Restwasser in Regenrinnen verbleiben. Dies stellt keinen Mangel dar.
7. Dacheindeckung
7.1 Dächer mit Glas- oder Polycarbonat-Eindeckung dürfen ausschließlich durch Fachpersonal betreten werden.
7.2 Kondenswasserbildung aufgrund von Temperatur- oder Witterungseinflüssen stellt keinen Sachmangel dar.
8. Elektrische Bauteile und Garantiebedingungen
8.1 Für elektrische Bauteile gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren ab Übergabe, sofern nicht gesetzlich längere Fristen gelten.
8.2 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden aufgrund von:
Überspannung,
unsachgemäßer Nutzung,
Fremdeingriffen,
nicht autorisierten Reparaturen,
höherer Gewalt oder
Stromausfällen.
8.3 Serviceeinsätze, die nicht auf einen Gewährleistungsfall zurückzuführen sind, können mit einer Anfahrtspauschale von 250,00 € netto berechnet werden.
9. Mängelanzeige und Gewährleistung
9.1 Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sollten unmittelbar bei Übergabe dokumentiert und angezeigt werden.
9.2 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
9.3 Materialbedingte Geräuschentwicklungen infolge thermischer Ausdehnung stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich im üblichen technischen Rahmen bewegen.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
70 % Restzahlung nach Abschluss der Montage und Rechnungsstellung
10.2 Die Bestellung der Ware erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
10.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
11. Stornierung und Sonderanfertigungen
11.1 Bei individuell angefertigten Produkten kann ein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
11.2 Nach Produktionsbeginn können im Falle einer Stornierung bereits entstandene Kosten anteilig berechnet werden.
12. Aufmaß
12.1 Ein verbindliches Aufmaß wird gegen eine Pauschale von 250,00 € netto durchgeführt.
12.2 Bei anschließender Auftragserteilung wird die Aufmaßpauschale mit dem Kaufpreis verrechnet.
13. Garantie
13.1 Für Terrassendächer, Unterbauelemente sowie Sonnen- und Insektenschutzsysteme gilt eine Garantie von 10 Jahren gemäß den jeweiligen Garantiebedingungen.
13.2 Die Garantie für elektrische Bauteile beträgt 2 Jahre.
13.3 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von der Garantie unberührt.
14. Haftung
14.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
14.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
